Gibt es eine Versicherungspflicht für den mySKATE?

Krankenfahrzeuge mit einer Geschwindigkeit zwischen 6 und 15km/h nehmen nur dann legal am Straßenverkehr teil, wenn sie ein Versicherungskennzeichen besitzen (ein Fahrzeug mit einer Geschwindigkeit bis 6 km/h ist bei Schäden in der Regel durch eine bestehende Haftpflichtversicherung seines Halters abgesichert. Bitte prüfen sie dies!) „Krankenfahrstühle“ mit einer Geschwindigkeit ab 6 km/h müssen über ein Versicherungskennzeichen verfügen.

Zur Erlangung der Versicherung ist eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) oder Einzelbetriebserlaubnis vorzulegen. Die Frist für eine Versicherung beginnt immer zum 1.März des aktuellen Jahres.