Schon während des Krankenhausaufenthaltes werden Sie sich vielleicht die Frage stellen, ob Sie nach der Genesung wieder Ihren bisherigen Beruf ausüben können. Hierzu können Sie zunächst den*die behandelnde*n Ärzt*in befragen, der Ihnen Auskunft geben kann, ob und wann Sie in Anbetracht der Operation und des Gesundheitszustandes wieder arbeitsfähig werden. Berufstätigkeit ist für Menschen mit Stoma genauso wie für Menschen ohne Stoma ein wichtiger Teil des Lebens.
Viele Stomaträger*innen können ihre frühere Berufstätigkeit in vollem oder eingeschränktem Umfang wieder aufnehmen. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass man mit der Stomaversorgung und den notwendigen Selbsthilfemaßnahmen vertraut ist und am Arbeitsplatz die Möglichkeit hat, sich im Notfall versorgen zu können. Schweres Heben sollte nichtsdestotrotz vermieden werden.
Sie sollten überlegen, ob Sie Ihre*n Vorgesetzte*n und vielleicht Ihre nächsten Arbeitskolleg*innen darüber informieren, dass Sie jetzt einen künstlichen Darmausgang haben – denn Transparenz schafft Verständnis.
Aber natürlich bleibt die Entscheidung darüber, wen Sie über Ihre Situation aufklären, vollkommen Ihnen überlassen. Aufgrund des hohen Niveaus der Versorgungsmaterialien besteht in dieser Hinsicht jedoch keine zwingende Notwendigkeit.